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   BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15   

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https://dejure.org/2016,30412
BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15 (https://dejure.org/2016,30412)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 C 21.15 (https://dejure.org/2016,30412)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 C 21.15 (https://dejure.org/2016,30412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung seines Enkels in den ihm erteilten Aufnahmebescheid

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung seines Enkels in den ihm erteilten Aufnahmebescheid

  • rechtsportal.de

    BVFG § 27 Abs. 2 S. 3
    Anspruch eines Spätaussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung seines Enkels in den ihm erteilten Aufnahmebescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15
    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine nachträgliche Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 29.18

    "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet grundsätzlich nur bei durchgängigem

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 30.18

    Abkömmling; Aufenthalt; Aufenthaltsrecht; Ausreise, gemeinsame; Aussiedlung;

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 6897/16

    Rücknahme der Einbeziehung des Enkels eines Spätaussiedlers in den

    Es ist inzwischen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt ist, wenn die einzubeziehende Person seit der Ausreise des Spätaussiedlers ununterbrochen ihren Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gehabt hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 27.09.2016 - 1 C 19.15 bis 1 C 21.15 - juris.
  • VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 5571/16

    Rechtmäßiges Versagen der Einbeziehung eines nicht im Aussiedlungsgebiet lebenden

    § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG setzt voraus, dass die nachträglich einzubeziehende Person nach der Ausreise des Spätaussiedlers kontinuierlich Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte,               BVerwG, Urteile vom 27.09.2016 - 1 C 19.15, 1 C 20.15 und 1 C 21.15 -.
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